Laub vom Grundstück räumen

Laub räumen auf dem eigenen Grundstück
Laub räumen auf dem eigenen Grundstück

Der Herbst ist da und das Laub fällt bereits eifrig von den Bäumen. Viele Grundstücke werden mit Laub bedeckt. Gehwege müssen geräumt werden. Und einige ärgern sich auch dieses Jahr wieder übers Laub des Nachbarn und fragen sich, ob man dieses entfernen muss oder ob dafür der Nachbar selbst verantwortlich ist. Wie oft muss Laub geräumt werden? Fragen bringt der Herbst mit seinen bunten Blättern viele mit. Antworten liefern wir in diesem Artikel.

Wann muss Laub geräumt werden?

Grundsätzlich ist die Räumpflicht von Laub stark an die objektive Wahrnehmung gebunden. Steht der Bürgersteig voll Laub, sollte er unbedingt davon befreit werden. Es muss aber keinesfalls, wie im Winter beim Schnee, stündlich Laub gefegt werden. Viel mehr muss die Benutzung der Wege vorm eigenen Grundstück sicher sein.

Oft reicht es aus, wenn einmal am Tag Laub entfernt wird. In vielen Fällen ist es sogar mit jedem zweiten Tag abgetan.

Hat es frisch geregnet und es liegt Laub auf dem Gehweg, ist dieses i.d.R. besonders rutschig und sollte entsorgt werden. Auf feuchtem Laub rutschen Passanten schnell aus und können sich verletzen. Wird für diese Arbeiten ein Laubsauger eingesetzt, ist auf die entsprechenden Ruhezeiten zu achten. Diese sind bei den Gemeinden zu erfragen.

Darf ich Laub zum Nachbarn zurückwerfen?

Nein. Laub entsteht durch Natureinwirkungen und nicht weil der Nachbar es aufs fremde Grundstück wirft. Es darf auch nicht einfach zu ihm zurückgeworfen werden. Selbst wenn er es aufs Nachbargrundstück wirft, sollte es nicht zurückgeworfen werden sondern bei der Polizei angezeigt werden.

Grundstücksbesitzer die einen Baumbestand haben der jährlich viel Laub abwirft, sind ihren Nachbarn grundsätzlich keine Leistungen schuldig. In ganz wenigen Fällen kann eine „Laubrente“ fällig werden. Hier erhält der Nachbar eine finanzielle Entschädigung für die Entsorgung des Laubs, welches bei ihm aufs Grundstück fällt. Die Entscheidungen für eine solche Laubrente fällen Gerichte aber nur sehr selten und nur dann, wenn die Bedingungen tatsächlich sehr schwerwiegend sind.

Muss mein Nachbar das Laub auf meinem Grundstück räumen?

Nein. Kein Nachbar muss das Laub auf fremden Grundstücken räumen. Egal wie ärgerlich es ist, jeden Herbst Laub zu fegen obwohl man selbst keinen einzigen Baum hat, der Nachbar kann nicht in die Räumpflicht genommen werden.

Darf ich Laub in den Wald bringen?

Auf keinen Fall. Wer Laub in den Wald bringt macht sich strafbar. Es kommt sogar zu einem empfindlichen Bußgeld. Waldböden haben bereits jährlich sehr viel Laub und können nicht mit weiterem Laub belastet werden. Außerdem würden dann alle Grundstücksbesitzer ihr Laub an den Waldrand werfen und diesen zerstören.

Wohin mit dem Laub?

Bestenfalls wird das Laub im eigenen Garten über den Winter verwendet. Damit können Beete und andere Anlagen im Garten bedeckt werden. Hierdurch wird die Feuchtigkeit am Boden reguliert und es schont übern Winter den Boden. Nach dem Winter kann das Laub, was noch übrig ist, entweder bereits im Boden mit verarbeitet werden oder es kommt auf den Kompost.

Beim Kompostieren von Laub ist darauf zu achten, Blätter von Kastanien, Pappeln, Walnuss- und Eichen vorher zu zerkleinern, da dieses Laub schwerer verrottet als anderes.

Ist das alles keine Lösung, kann Laub in Säcke verpackt werden und auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Viele Gemeinden fahren auch im Herbst durch die Städte und sammeln verpacktes Laub mit dem Baum- und Strauchschnitt zusammen ein. Wer seine Äste optimal zerkleinern möchte, sollte sich den Gartenhäcksler Test ansehen, hier finden Sie verschiedene Modelle für den privaten Gebrauch.

Laub in Dachrinnen

Vorsicht, Laub verstopft im Herbst gerne Dachrinnen. Wir haben im Artikel „Kein Laub mehr in der Dachrinne“ einen Weg beschrieben, wie dies vermieden wird. Und zwar für immer. Denn vom Laub verstopfte Dachrinnen machen beim nächsten Regen eine ziemliche Sauerei.

Titelbild © Kathrin39, fotolia.com